Leistungen Fachbereich Architektur

Stadtplanung

Die Stadtplanung umfasst die Analyse von Gemeindegebieten und – darauf basierend – die Erarbeitung von Planungskonzepten unter Abwägung aller relevanten Interessen. Sie dient in erster Linie der Steuerung der Bodennutzung für die untersuchten Areale. Der gestalterische Teil der Stadtplanung ist der Städtebau; er befasst sich mit der Gestaltung von öffentlichen Räumen, architektonischen Ensembles oder ganzen Siedlungen.
 

Gebäudeplanung

Ziel der Gebäudeplanung ist es, Bauwerke zu realisieren, deren technischer Nutzwert, gestalterischen Ansprüche und bauliche Qualität der jeweiligen vom Bauherrn gestellten Aufgabe entsprechen. So werden individuelle Lösungen gefunden, die sowohl die nutzungsspezifischen, finanziellen und ästhetischen Vorgaben des Bauherrn als auch die relevanten baulichen Gesetze, Richtlinien und Normen berücksichtigen.


Innenarchitektur

Innenarchitektur – die Gestaltung innenliegender Räume – erfolgt nach Gesichtspunkten der Raumharmonie, der Zweckmäßigkeit und des Zeitgeists. Ziel ist es, dass der Einklang von Farbe und Form sich wie ein roter Faden durch Grundrissgestaltung, Raumausstattung, Farbgebung, Materialwahl, Möbeldesign und Beleuchtungskonzeption zieht.